Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

1. Die Buchung von Veranstaltungen von Wanderful Time (im Folgenden der „Veranstalter“) durch einen Kunden (im Folgenden der „Kunde“) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“).

2. Die Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Weitere Vereinbarungen sowie mündliche Zusagen sind nicht getroffen.

3. Weitere Vereinbarungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur insoweit gültig, als sich der Veranstalter damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt.

II. Vertragsschluss

1. Der Veranstalter übersendet dem Kunden Informationen beziehungsweise gibt mündliche Informationen zur Veranstaltung (im Folgenden die „Veranstaltungsbeschreibung”); der Veranstalter stellt dem Kunden ein Online-Buchungsformular für die Anmeldung zu den Veranstaltungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf seiner Website zur Verfügung.

2. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages (im Folgenden der „Vertrag“) verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt per Online-Buchungsformular auf der Website des Veranstalters. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Buchungsbestätigung an den Kunden.

3. „Teilnehmer“ im Sinne des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunde.

III. Leistungen, Leistungsänderung

1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich aus der Anmeldung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.a. Änderungen und Abweichungen von der vereinbarten Veranstaltung, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden und vom Veranstalter nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind dem Veranstalter gestattet, soweit sie den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht berühren.

b. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Veranstalter wird dem Kunden den kostenlosen Rücktritt mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen anbieten, sofern die Änderungen beziehungsweise Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Rücktrittsrecht des Kunden nach VI. bleibt unberührt.

c. Als geringfügige Änderungen beziehungsweise Abweichung im Sinne von 2.b. gelten insbesondere die Verlegung der Veranstaltung an einen vergleichbaren Veranstaltungsort sowie Änderungen der Uhrzeit (des Beginns und Endes der Veranstaltung).

IV. Zahlung und Fälligkeit

1. Der Kunde ist verpflichtet, den für die Veranstaltung vereinbarten Preis zu zahlen.

2. Nach erfolgter Buchungsbestätigung ist der für die Veranstaltung vereinbarte Preis fällig und zahlbar. Alle Zahlungen erfolgen ohne Abzug.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen des Veranstalters aufzurechnen, soweit es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

4. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird Umsatzsteuer nicht berechnet.

VI. Rücktritt des Kunden, Stornierung

1. Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit, durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter, seine Teilnahme an der Veranstaltung stornieren.

2. Im Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen dem Veranstalter folgende Stornierungsgebühren zu:

  • Bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50%
  • Bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 80%
  • Weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 100%

Die Stornierungsgebühr entfällt, wenn vom Kunden ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. In diesem Fall tritt der Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein und übernimmt die darin enthaltenen Rechte und Pflichten. Der Eintritt des Ersatzteilnehmers in den Vertrag ist nur dann wirksam, wenn der Ersatzteilnehmer dies dem Anbieter schriftlich per E-Mail erklärt und der Anbieter der Übernahme des Vertrags zustimmt.

Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag, wird die Veranstaltungsgebühr gänzlich einbehalten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Höhe der Stornierungsgebühr ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

3. Die vom Kunden bereits entrichtete Veranstaltungsgebühren werden mit der Stornierungsgebühr verrechnet.

VII. Rücktritt des Veranstalters

1. Wird eine gemäß IV.2 vereinbarte Zahlung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet und hat der Veranstalter eine angemessene Nachfrist für die Zahlung gesetzt, binnen derer der Kunde ebenfalls nicht geleistet hat, so ist der Veranstalter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist der Veranstalter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, falls:

a. höhere Gewalt oder ein anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstand die Erfüllung des Vertrages unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt (unmöglich macht). Hierzu zählen neben Naturgewalten wie Unwetter (Gewitter), Stürme, Hochwasser etc. auch Krankheit der für die Durchführung der Veranstaltung maßgeblichen Personen.

b. eine Mindestteilnehmerzahl vertraglich vereinbart beziehungsweise in dem Angebot zur Veranstaltung angegeben ist und nicht erreicht wird. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, spätestens jedoch drei Tage vor der Veranstaltung.

c. der Kunde oder ein anderer Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung erheblich stört oder wenn der Rücktritt zum Schutz der übrigen Teilnehmer oder des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen gerechtfertigt ist; dies gilt auch nach Beginn der Veranstaltung.

d. der Veranstalter von dem Umstand Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des Veranstalters nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet, und deshalb Zahlungsansprüche des Veranstalters gefährdet erscheinen.

e. der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat.

f. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

3. Der Veranstalter hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

VIII. Folgen des Rücktritts des Veranstalters nach VII.

1. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts unter VII. entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz aufgrund des Rücktritts.

2. In den Fällen des VII.1 sowie VII.2.c, d, e und f kann der Veranstalter die vereinbarte Vergütung für die Veranstaltung verlangen.

3. Bereits vom Kunden entrichtete Zahlungen werden auf die Ansprüche aus VIII.2 angerechnet.

X. Gewährleistung

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Veranstalters auftreten, wird sich der Veranstalter auf unverzügliche Rüge des Teilnehmers bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel dem Veranstalter anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

XI. Haftung des Veranstalters

1. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

2. Für Schäden aus der Verletzung von anderen Rechtsgütern als Leben, Körper und Gesundheit (im Folgenden „sonstige Schäden“), haftet der Veranstalter nur dann, wenn

a. diese auf die zumindest leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht oder einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind oder

b. diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beziehungsweise Kardinalpflicht beschränkt sich die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen auf den Ersatz der vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen beziehungsweise -ausschlüsse gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen beziehungsweise -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines anderen Teilnehmers gegen den Veranstalter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder des Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen beziehungsweise -ausschlüsse gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.

XII. Verjährung

Schadensersatzansprüche eines Teilnehmers verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in dem der Teilnehmer Kenntnis von dem Schaden erlangt beziehungsweise ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach fünf Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

XIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sollen nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Veranstalters.

3. Das Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: August 2023

Allgemeine Informationen für Wanderungen im Mittelgebirge

Teilnahme-Voraussetzungen

An meinen Wanderungen kannst du teilnehmen, wenn du gesund bist, dich fit genug fühlst und den in der jeweiligen Tourbeschreibung angegebenen Anforderungen gewachsen bist. Solltest du dir nicht sicher sein, Fragen oder Bedenken hinsichtlich deiner persönlichen Eignung haben, kontaktiere mich bitte im Vorfeld der Tour.

Du solltest sicherstellen, dass du über die in der Tourbeschreibung geforderte Ausrüstung verfügst.

Verletzungsrisiko im Gebirge

Alle Wanderungen werden von mir gewissenhaft geplant und vorbereitet. Die dazu notwendigen Informationen gebe ich dir im Vorfeld der Tour. Bitte sei dir aber bewusst, dass es sich bei meinem Angebot um Wanderungen in einem Mittelgebirge handelt, weshalb ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, etwa durch Stolpern auf schmalen, wurzeligen oder steinigen Pfaden. Auch Absturzgefahr kann – je nach Tour-Charakter – ein Thema sein. Dieses Risiko kann auch durch eine umsichtige und fürsorgliche Betreuung während der Tour nicht vollkommen reduziert oder gar ausgeschlossen werden. Mache dir diese Risiken also bereits vor deiner Buchung bewusst.

Wetterverhältnisse

Die Wanderungen finden grundsätzlich auch bei leichtem Regen statt. Unwetter wie Gewitter oder Sturm sind für mich ein Absagegrund, da ich weder dich noch mich selbst den damit einhergehenden Gefahren aussetzen möchte.

Gefahren durch Tiere

Zwar gibt es seit einiger Zeit wieder Wölfe im Schwarzwald, doch ihnen zu begegnen ist äußerst selten. In der Regel scheuen sie den Menschen. Was viel bedeutender ist, sind Zecken. Der Schwarzwald ist ein Hoch-Risiko-Gebiet für Zecken, weshalb du an den Impfschutz gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) denken solltest. Bei der Erkrankung kann es zu Entzündungen des Gehirns, der Hirnhaut oder des Rückenmarks kommen. Wenn du Stiche durch Mücken- oder Bremsen vermeiden willst, nimm einfach ein entsprechendes Schutzspray mit.

Unfallversicherung

Bitte berücksichtige, dass du über mich als Veranstalter NICHT zusätzlich unfallversichert bist.